Honorar

Vergütung von Verkehrswertgutachten

Die Vergütung von Verkehrswertgutachten erfolgt in der Regel auf Basis einer pauschalen Vereinbarung, die zu einem möglichst frühen Zeitpunkt getroffen wird. dieser Vereinbarung geht ein Erstgespräch voraus, das die Ziele des Gutachtens klärt, die vorhandenen Akten sichtet und – soweit dieses Gespräch im Bewertungsobjekt stattfindet – eine kurze erste Besichtigung beinhaltet. Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, wird das Erstgespräch auf Basis der Vergütung von Bauberatungen nach Aufwand abgerechnet.

Die Vergütung des Gutachtens kann erfolgen:

  • wertabhängig vom erkannten unbelasteten Verkehrswert (d.h. vor eventuellen Minderwerten) oder vorab auf Grundlage eines ersten Schätzwerts
  • pauschal, soweit sich der Aufwand an einem frühen Punkt erkennen lässt
  • ansonsten nach Aufwand

Bei den Honoraren nach ersten Schätzwerten bzw. nach Verkehrswerten orientieren wir uns an den Vergütungsempfehlungen des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger – BVS (Download 567 KB). Bei der Vergütung nach Werten sind ca. 0,5% eines Verkehrswerts bis 500 TSD EUR zu veranschlagen. Bei höheren Verkehrswerten reduziert sich das auf 0,25 -0,2 %. Bei der Vergütung nach Aufwand sind in der Regel mindestens 20-25 Stunden Arbeitsstunden zu veranschlagen.

Hier die Grundhonorare für einige Standardfälle:

  • Eigentumswohnungen bis 150 qm: 2.400,00 EUR
  • Einfamilienhäuser bis 200 qm: 2.400,00 EUR
  • Mehrfamilienhäuser bis 4 Wohnungen ohne Gewerbe: 2.800,00 EUR

Werterhöhende oder wertmindernde Faktoren wie bspw. die Bewertung eines Nießbrauchs oder ein Wohnrechts werden gesondert abgerechnet. Der Zuschlag beträgt in der Regel 20 – 50 %.

Diese Angaben gelten zuzüglich Besorgungskosten von Unterlagen (normalerweise 2 – 3 Stunden), 5 % Nebenkosten, Auslagen bei Behörden sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Alle anderen Bewertungsfälle können im Erstgespräch erörtert werden und so zu einer Honorarvereinbarung führen.

Vergütung von Werteinschätzungen

Die Werteinschätzung erfolgt auf Basis vorgelegter Unterlagen und wird in einem gegenüber dem Gutachten wesentlich geringerem Umfang dokumentiert. Sie dient einer Orientierung und kann – da sie den strengen Anforderungen an die Verkehrswertdefinition nicht genügt – keinen Verkehrswert ausweisen.

Die Werteinschätzung dient einer Orientierung zur Eigeneinschätzung oder unter Umständen als Grundlage für Gespräche mit Dritten. Werteinschätzungen dürfen nicht ohne die Kenntnis des Sachverständigen weitergegeben werden.

Werteinschätzungen werden durch einen gesonderten Vertrag beauftragt. Sie setzen einen Ortstermin im Rahmen der Bauberatung bzw. nach deren Vergütungsangaben voraus.

Nachfolgende Beträge sind keine Pauschalen und geben einen Eindruck für eine Immobilie mit einem Wert von ca 500 Tsd. EUR

  • Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen: 0,25 % des Schätzwertes bei einem Mindestsatz von 1.800 EUR
  • Mehrfamilienhäuser bis 4 Wohnungen ohne Gewerbe: in gleicher Weise bei einem Mindestsatz von 2.300 EUR

Vergütung von Bau- und Kaufberatungen

Informationen zur Bau- und Kaufberatung, deren Verfahren, Ziele und Vergütung finden Sie im PDF „Bau- und Kaufberatung“.

Bau- und Kaufberatungen werden ab dem 1. Januar 2026 von den Kolleginnen und Kollegen des Zentrums Bauberatung erbracht. Dort finden Sie auch ergänzende Informationen zu diesem Thema.

Vergütung von Immobilienwirtschaftlichen Beratungen

Die Vergütung von Immobilienwirtschaftlichen Beratungen lässt sich nicht vorab darstellen. Dafür ist ein Erstgespräch notwendig, das die Ziele der immobilienwirtschaftlichen Beratung darlegt, die vorhandenen Akten sichtet und klärt, inwieweit Dritt-Expertise herangezogen werden muss oder soll. Wenn dieses Gespräch im Bewertungsobjekt stattfindet, sollte die Gelegenheit für eine erste Besichtigung wahrgenommen werden, der in der Regel weitere zur Vertiefung folgen. Dieses Erstgespräch ermöglicht in der Regel auch aufwandsbezogene Einschätzungen zum Honorars. Die Honorarhöhe selbst findet nach diesem Gespräch Eingang in ein schriftliches Angebot.