Honorar

Vergütung von Verkehrswertgutachten

Die Vergütung von Verkehrswertgutachten erfolgt in der Regel auf Basis einer pauschalen Vereinbarung, die zu einem möglichst frühen Zeitpunkt getroffen wird. dieser Vereinbarung geht ein Erstgespräch voraus, das die Ziele des Gutachtens klärt, die vorhandenen Akten sichtet und – soweit dieses Gespräch im Bewertungsobjekt stattfindet – eine kurze erste Besichtigung beinhaltet. Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, wird das Erstgespräch auf Basis der Vergütung von Bauberatungen nach Aufwand abgerechnet.

Die Vergütung des Gutachtens kann erfolgen:

  • wertabhängig vom erkannten unbelasteten Verkehrswert (d.h. vor eventuellen Minderwerten) oder vorab auf Grundlage eines ersten Schätzwerts
  • pauschal, soweit sich der Aufwand an einem frühen Punkt erkennen lässt
  • ansonsten nach Aufwand

Bei den Honoraren nach ersten Schätzwerten bzw. nach Verkehrswerten orientieren wir uns an den Vergütungsempfehlungen des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger – BVS (Download 567 KB). Bei der Vergütung nach Werten sind ca. 0,5% eines Verkehrswerts bis 500 TSD EUR zu veranschlagen. Bei höheren Verkehrswerten reduziert sich das auf 0,25 -0,2 %. Bei der Vergütung nach Aufwand sind in der Regel mindestens 20-25 Stunden Arbeitsstunden zu veranschlagen.

Hier die Grundhonorare für einige Standardfälle:

  • Eigentumswohnungen bis 150 qm: 2.400,00 EUR
  • Einfamilienhäuser bis 200 qm: 2.400,00 EUR
  • Mehrfamilienhäuser bis 4 Wohnungen ohne Gewerbe: 2.800,00 EUR

Werterhöhende oder wertmindernde Faktoren wie bspw. die Bewertung eines Nießbrauchs oder ein Wohnrechts werden gesondert abgerechnet. Der Zuschlag beträgt in der Regel 20 – 50 %.

Diese Angaben gelten zuzüglich Besorgungskosten von Unterlagen (normalerweise 2 – 3 Stunden), 5 % Nebenkosten, Auslagen bei Behörden sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Alle anderen Bewertungsfälle können im Erstgespräch erörtert werden und so zu einer Honorarvereinbarung führen.

Vergütung von Werteinschätzungen

Die Vergütung von Werteinschätzungen erfolgt nach ähnlichen Vorgaben. Werteinschätzungen sind niedrigschwellige Angebote, bei denen Schätzwerte für ausreichend erachtet werden. Werteinschätzungen ziehen die gleichen Gedanken und Verfahren heran, wie dies bei Verkehrswertgutachten der Fall wäre. Werteinschätzungen basieren jedoch in einem höheren Maß auf gemeinsam getroffenen Annahmen, stellen weniger auf Recherchen ab und sind in ihrem darstellenden und erläuternden Teil deutlich weniger umfangreich.

Ein erster Besprechungstermin sollte in der Regel auch eine Objektbesichtigung beinhalten. Die Vergütung dieses Gesprächs erfolgt aufwandsbezogen. Für häufig auftretenden Ermittlungsfälle folgen hier vereinfachte Grundhonorare, die jeweils ca 60 % eines Verkehrswertgutachtens entsprechen und im Einzelfall ggf. angepasst werden müssen.

Pauschalhonorar für einige Standardfälle:

  • Eigentumswohnungen bis 150 qm: 1.500,00 EUR
  • Einfamilienhäuser bis 200 qm: 1.500,00 EUR
  • Mehrfamilienhäuser bis 4 Wohnungen ohne Gewerbe 1.700,00 EUR

Werterhöhende oder wertmindernde Faktoren wie bspw. die Bewertung eines Nießbrauchs oder ein Wohnrechts werden gesondert abgerechnet. Der Zuschlag beträgt in der Regel 20 – 50 %.

Diese Angaben gelten zuzüglich Besorgungskosten von Unterlagen (normalerweise 2 – 3 Stunden), 5 % Nebenkosten, Auslagen bei Behörden sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Alle anderen Bewertungsfälle können im Erstgespräch erörtert werden und so zu einer Honorarvereinbarung führen.

Vergütung von Bau- und Kaufberatungen

Die Bau – und Kaufberatung ist eine im Wesentlichen mündliche Beratungsleistung. Sie besteht aus einer Besichtigung der Immobilie und einer direkt anschließenden Beratung über die technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten. Dies führt in der Regel zu 2 – 3 Stunden Aufwand und damit zu einem Honorar von ca. 400 EUR zuzüglich eines Grundbetrags von 190 EUR. Das Gesamthonorar für die Beratungsleistung liegt demnach in der Größenordnung von ca. 600 EUR. An- und Abfahrt werden mit einem reduzierten Stundensatz abgerechnet und gesondert in Rechnung gestellt, die mit einem reduzierten Stundensatz abgerechnet werden. Alle Beträge gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Weitere Details sind im PDF „Bau- und Kaufberatung“ zu finden.

Vergütung von Immobilienwirtschaftlichen Beratungen

Die Vergütung von Immobilienwirtschaftlichen Beratungen lässt sich nicht vorab darstellen. Dafür ist ein Erstgespräch notwendig, das die Ziele der immobilienwirtschaftlichen Beratung darlegt, die vorhandenen Akten sichtet und klärt, inwieweit Dritt-Expertise herangezogen werden muss oder soll. Wenn dieses Gespräch im Bewertungsobjekt stattfindet, sollte die Gelegenheit für eine erste Besichtigung wahrgenommen werden, der in der Regel weitere zur Vertiefung folgen. Dieses Erstgespräch ermöglicht in der Regel auch aufwandsbezogene Einschätzungen zum Honorars. Die Honorarhöhe selbst findet nach diesem Gespräch Eingang in ein schriftliches Angebot.

Vergütung von Planungsberatungen und Planungsgutachten

Die Vergütung von Planungsberatungen und Planungsgutachten erfolgt analog der Vergütung der Immobilienwirtschaftlichen Beratung. In der Einschätzung eines Honorars wird hier ergänzend auf die Erfahrungen des Planungsbüros zurückgegriffen bzw. Orientierung an der aktuell geltenden HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gesucht, die sich je nach Umfang bei 1 – 3 % möglicher Investitionskosten zuzüglich des Bauwertes eines Bestands darstellen lässt.